Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haus Helene - Rauris

 

 

 

Helene Rainer
Dorfstraße 51

5661 Rauris

Telefon: +436544/6401
Mobil: +43664/8771957
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1. Anmeldung / Buchung
Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer zugesagt oder – falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war – bereitgestellt worden ist.

2. Preise
Die genannten Preise entsprechen den von uns bei der Ausschreibung vorliegenden Tarifen.

3. Zahlungen
Zahlungen erfolgen am Tag der Abreise.

4. Reklamationen
Trotz aller Bemühungen sind Reklamationen nicht auszuschließen. Diese sollen von Ihnen unverzüglich, am besten schriftlich bei Abreise gemeldet werden. 

5. Bereitstellung, Abreise / Rücktritt
Am Abreisetag soll, wenn möglich, der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung stellen.

Es steht Ihnen jederzeit frei, von der Reise zurücktreten. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, erheben wir folgende Rücktrittskosten:
- bis 30 Tage von Anreise kostenfrei
- 29 bis 14 Tage vor Anreise 25 %
- 13 bis 1 Tag vor Anreise 55 %
- am Anreisetag 80 %
Wir als Vermieter sind bestrebt, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur evtl. anderweitigen Vergabe des Zimmers sind Sie jedoch verpflichtet, die o. g. Rücktrittskosten zu zahlen.

6. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung der Mieträume und des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern verursacht worden ist. Der Mieter hat zu beweisen, dass ein Verschulden bei der Entstehung von Schäden durch Verletzung der ihm obliegenden Sorgfaltspflicht oder durch unsachgemäße Behandlung technischer Anlagen bzw. Einrichtungen nicht vorgelegen hat.
Für jeden in den Mieträumen entstehenden Schaden hat der Mieter soweit er nicht selbst zu dessen Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf oder entstehen Brände, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. ES wird gebeten, die Abfalltrennung (Papier, Glas, Mischmüll etc.) zu beachten.
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Beanstandungen an der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung oder Schadenersatz) zu.

7. Haustiere
Haustiere dürfen nur nach schriftlicher Bestätigung mitgebracht werden.

8. Aufhebung des Reisevertrages
Wird die Reise infolge höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen) unmittelbar oder konkret erheblich gefährdet oder beeinträchtigt, so steht uns der Rücktritt vom Vertrag zu. In einem solchen Fall werden die von Ihnen evtl. schon geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurückerstattet und wir werden uns um ein anderes Mietobjekt für Sie kümmern.

9. Allgemeine Verpflichtungen
Alle Gäste sind angehalten, sich nach Hausordnung zu richten.
Das Übertreten der Hausordnung kann einen Verweis nach sich ziehen, ohne dass die Mietsumme ganz oder teilweise erstattet wird.

10. Hausordnung
Die gegenseitige Rücksichtnahme erfordert es:
a) jedes störende Geräusch, namentlich das starke Türwerfen und solche Tätigkeiten, die andere Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden.
b) Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.

 

 

 

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Kontakt

 

Haus Helene

 

Helene Rainer

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Fax: +43 6544 6401

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